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Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE

Rechtsanwälte Strafverteidiger

Strafrechtliche Berufung – zweite Chance nach dem Urteil


Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE

Die Berufung im Strafrecht ist ein wichtiges Rechtsmittel gegen Urteile des Amtsgerichts. Wer in erster Instanz verurteilt wurde, muss das Urteil nicht ohne Weiteres akzeptieren. Mit der Berufung kann das Strafverfahren in der nächsten Instanz erneut überprüft werden. Dabei besteht die Möglichkeit, das Urteil vollständig oder teilweise anzugreifen.

Für Angeklagte kann die Berufung eine entscheidende Chance sein, ein besseres Ergebnis zu erreichen – etwa einen Freispruch, eine mildere Strafe, den Wegfall bestimmter Nebenfolgen oder eine Einstellung des Verfahrens. Gleichzeitig muss sorgfältig geprüft werden, ob eine Berufung im konkreten Fall sinnvoll ist und welche Risiken bestehen.

Was ist die Berufung im Strafrecht?

Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen bestimmte strafgerichtliche Urteile. Sie richtet sich vor allem gegen Urteile des Amtsgerichts, also gegen Entscheidungen des Strafrichters oder des Schöffengerichts. Zuständig für die Berufung ist in der Regel die kleine Strafkammer des Landgerichts.

Anders als bei der Revision wird in der Berufung nicht nur geprüft, ob das erstinstanzliche Urteil Rechtsfehler enthält. Vielmehr kommt es grundsätzlich zu einer neuen Tatsachenverhandlung. Das bedeutet: Zeugen können erneut vernommen, Beweise erneut erhoben und die persönlichen Umstände des Angeklagten erneut berücksichtigt werden.

Die Berufung bietet daher oft die Möglichkeit, Fehler aus der ersten Instanz zu korrigieren und eine neue Verteidigungsstrategie zu verfolgen.

Gegen welche Urteile ist Berufung möglich?

Die Berufung ist im deutschen Strafrecht insbesondere gegen Urteile des Amtsgerichts möglich. Dazu gehören:

  • Urteile des Strafrichters,

  • Urteile des Schöffengerichts,

  • bestimmte Entscheidungen in Jugendstrafsachen.

Nicht gegen jedes strafgerichtliche Urteil ist eine Berufung statthaft. Gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts oder Oberlandesgerichts kommt regelmäßig nur die Revision in Betracht. Deshalb sollte nach jeder Verurteilung schnell geprüft werden, welches Rechtsmittel zulässig ist und welche Frist läuft.

Frist für die Berufung im Strafrecht

Die Berufung muss fristgerecht eingelegt werden. Die Frist beträgt eine Woche nach Verkündung des Urteils. Wurde das Urteil also in der Hauptverhandlung verkündet, beginnt die Frist in der Regel sofort zu laufen.

Diese kurze Frist macht schnelles Handeln erforderlich. Wer zu lange wartet, riskiert, dass das Urteil rechtskräftig wird und nicht mehr mit der Berufung angegriffen werden kann. Ein Strafverteidiger kann kurzfristig prüfen, ob Berufung eingelegt werden sollte, und das Rechtsmittel fristwahrend einlegen.

Die Berufung kann später noch begründet oder beschränkt werden. Wichtig ist zunächst, die Frist zu wahren.

Berufung einlegen: Wie läuft das Verfahren ab?

Nach Einlegung der Berufung wird das Verfahren an das zuständige Landgericht weitergeleitet. Dort wird ein neuer Termin zur Berufungshauptverhandlung bestimmt. In dieser Verhandlung überprüft das Berufungsgericht das Urteil des Amtsgerichts.

Der Ablauf einer Berufungshauptverhandlung ähnelt einer normalen Hauptverhandlung im Strafverfahren. Das Gericht kann Zeugen hören, Sachverständige befragen, Urkunden verlesen und weitere Beweise erheben. Auch der Angeklagte kann sich erneut äußern – muss dies aber nicht. Das Schweigerecht gilt selbstverständlich auch in der Berufungsinstanz.

Am Ende der Berufungshauptverhandlung entscheidet das Landgericht, ob das Urteil des Amtsgerichts bestätigt, abgeändert oder aufgehoben wird.

Vollständige oder beschränkte Berufung

Eine Berufung kann unbeschränkt oder beschränkt eingelegt werden. Bei einer unbeschränkten Berufung wird das Urteil insgesamt angegriffen. Dann überprüft das Berufungsgericht sowohl den Schuldspruch als auch die Rechtsfolgen, also insbesondere die Strafe.

Eine beschränkte Berufung kann sich dagegen nur auf bestimmte Teile des Urteils beziehen. Häufig wird die Berufung auf das Strafmaß beschränkt. In solchen Fällen geht es nicht mehr darum, ob der Angeklagte schuldig ist, sondern nur noch darum, ob die verhängte Strafe zu hoch ist oder ob andere Rechtsfolgen abgemildert werden können.

Eine Beschränkung der Berufung kann sinnvoll sein, muss aber gut überlegt werden. Sie kann taktische Vorteile bringen, schränkt aber zugleich die Verteidigungsmöglichkeiten ein. Deshalb sollte vor einer Berufungsbeschränkung immer eine genaue Prüfung des Urteils und der Verfahrenslage erfolgen.

Welche Ziele kann eine Berufung haben?

Die Ziele einer Berufung hängen vom jeweiligen Fall ab. Möglich sind insbesondere:

  • Freispruch,

  • Einstellung des Verfahrens,

  • geringere Geldstrafe,

  • niedrigere Freiheitsstrafe,

  • Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung,

  • Wegfall oder Reduzierung von Nebenfolgen,

  • Abwendung eines Fahrverbots oder einer Fahrerlaubnisentziehung,

  • günstigere Eintragung im Führungszeugnis,

  • Korrektur einer fehlerhaften Beweiswürdigung.

Gerade wenn das Amtsgericht Zeugen falsch gewürdigt, entlastende Umstände nicht ausreichend berücksichtigt oder eine zu harte Strafe verhängt hat, kann die Berufung ein wirksames Mittel sein.

Risiko der Berufung: Kann das Urteil auch schlechter werden?

Eine Berufung kann Chancen bieten, sie ist aber nicht ohne Risiko. Wenn nur der Angeklagte Berufung einlegt, gilt grundsätzlich das sogenannte Verschlechterungsverbot. Das bedeutet, dass das Urteil in der Berufungsinstanz nicht zu seinem Nachteil geändert werden darf.

Legt jedoch auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, kann das Berufungsgericht grundsätzlich auch eine härtere Strafe verhängen. Deshalb ist es wichtig, nicht nur die eigene Rechtsmittelstrategie zu prüfen, sondern auch zu beobachten, ob die Staatsanwaltschaft ebenfalls Rechtsmittel eingelegt hat.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird die Erfolgsaussichten und Risiken der Berufung sorgfältig abwägen.

Berufung oder Revision – was ist der Unterschied?

Viele Mandanten fragen sich, worin der Unterschied zwischen Berufung und Revision liegt. Der wichtigste Unterschied besteht darin, dass die Berufung eine neue Tatsacheninstanz ist. Das Gericht kann den Fall also in tatsächlicher Hinsicht erneut prüfen.

Die Revision ist dagegen auf Rechtsfehler beschränkt. Das Revisionsgericht prüft grundsätzlich nicht noch einmal die gesamte Beweisaufnahme, sondern kontrolliert, ob das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht.

Vereinfacht gesagt:

Berufung bedeutet: Der Fall wird in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht neu verhandelt.

Revision bedeutet: Das Urteil wird auf Rechtsfehler überprüft.

Welches Rechtsmittel sinnvoll ist, hängt vom Urteil, vom Gericht der ersten Instanz und vom Verteidigungsziel ab.

Warum ist ein Strafverteidiger in der Berufung wichtig?

Die Berufung ist nicht nur eine Wiederholung der ersten Hauptverhandlung. Sie muss strategisch vorbereitet werden. Ein Strafverteidiger prüft das Urteil, wertet die Akten erneut aus, analysiert die Beweisaufnahme der ersten Instanz und entscheidet gemeinsam mit dem Mandanten, welche Verteidigungsstrategie in der Berufungsinstanz verfolgt werden soll.

Dabei kann es entscheidend sein, ob neue Beweisanträge gestellt, Zeugen erneut befragt, Widersprüche herausgearbeitet oder persönliche und berufliche Folgen der Verurteilung stärker betont werden. Auch die Frage, ob eine Verständigung, eine Beschränkung der Berufung oder eine Rücknahme des Rechtsmittels sinnvoll sein kann, gehört zur anwaltlichen Beratung.

Wenn Sie gegen ein Strafurteil Berufung einlegen möchten oder bereits eine Ladung zur Berufungshauptverhandlung erhalten haben, sollten Sie schnell handeln. Die Berufungsfrist ist kurz, und die Verteidigungsstrategie sollte frühzeitig entwickelt werden.

Wir prüfen für Sie, ob eine Berufung gegen das Urteil sinnvoll ist, legen das Rechtsmittel fristgerecht ein und vertreten Sie in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht. Ziel ist es, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen – sei es ein Freispruch, eine mildere Strafe, eine Einstellung des Verfahrens oder die Begrenzung strafrechtlicher Folgen.

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, wenn Sie ein Urteil des Amtsgerichts erhalten haben. Eine rechtzeitig eingelegte und sorgfältig vorbereitete Berufung kann im Strafverfahren entscheidend sein.

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