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Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE
Rechtsanwälte Strafverteidiger
Anwalt für Körperverletzung, gefährliche und schwere Körperverletzung
Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE
Wird Ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen, sollten Sie frühzeitig einen erfahrenen Anwalt für Strafrecht kontaktieren. Bereits der Vorwurf einer einfachen Körperverletzung nach § 223 StGB kann erhebliche strafrechtliche Folgen haben. Noch gravierender sind die Konsequenzen bei einer gefährlichen Körperverletzung, schweren Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge oder bei der Beteiligung an einer Schlägerei.
Ziel der Verteidigung ist es, den Tatvorwurf frühzeitig zu prüfen, Akteneinsicht zu beantragen, entlastende Umstände herauszuarbeiten und eine Einstellung des Verfahrens, eine Strafmilderung oder einen Freispruch zu erreichen.
Wichtig: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage bei der Polizei. Eine unbedachte Einlassung kann die Verteidigung erheblich erschweren.
Körperverletzung nach § 223 StGB: Wann liegt eine Körperverletzung vor?
Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt. Eine Körperverletzung liegt vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird.
Eine körperliche Misshandlung ist jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird. Eine Gesundheitsschädigung liegt vor, wenn ein krankhafter Zustand hervorgerufen oder gesteigert wird.
Dabei ist nicht immer erforderlich, dass das Opfer starke Schmerzen empfindet. Schon vergleichsweise kurze körperliche Einwirkungen können strafrechtlich relevant sein, etwa ein Schlag, eine Ohrfeige, ein Stoß oder ein gezielter Tritt. Entscheidend sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalls.
Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.
Welche Strafe droht bei Körperverletzung?
Bei einer einfachen vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die konkrete Strafe hängt unter anderem ab von:
der Schwere der Verletzung,
dem Tatablauf,
möglichen Vorstrafen,
dem Verhalten nach der Tat,
einer möglichen Provokation,
der Aussage- und Beweislage,
bestehenden Rechtfertigungsgründen wie Notwehr.
Auch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB kann empfindliche Folgen haben. Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Gerade bei weniger schweren Vorwürfen bestehen häufig gute Verteidigungsmöglichkeiten. In Betracht kommen etwa eine Einstellung des Verfahrens, eine Einstellung gegen Auflagen oder eine Verteidigung über fehlenden Vorsatz, Notwehr oder Zweifel an der Täterschaft.
Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
Die gefährliche Körperverletzung ist eine qualifizierte Form der Körperverletzung. Sie liegt vor, wenn die Tat auf eine besonders gefährliche Art und Weise begangen wird.
Eine gefährliche Körperverletzung kann insbesondere angenommen werden bei:
Einsatz einer Waffe,
Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs,
Beibringung von Gift oder gesundheitsschädlichen Stoffen,
hinterlistigem Überfall,
gemeinschaftlicher Tatbegehung mit einer weiteren Person,
einer das Leben gefährdenden Behandlung
Bereits Alltagsgegenstände können im Strafrecht als gefährliches Werkzeug gelten, wenn sie nach ihrer konkreten Verwendung geeignet sind, erhebliche Verletzungen zu verursachen. Auch ein beschuhter Fuß kann bei Tritten gegen den Körper als gefährliches Werkzeug eingeordnet werden.
Die gefährliche Körperverletzung wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine Geldstrafe ist im gesetzlichen Regelstrafrahmen nicht vorgesehen. Deshalb ist bei diesem Vorwurf eine schnelle und professionelle Strafverteidigung besonders wichtig.
Unterschied zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung
Viele Beschuldigte fragen sich, worin der Unterschied zwischen einfacher Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und schwerer Körperverletzung besteht.
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB betrifft die körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person.
Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB knüpft vor allem an die Art der Tatbegehung an. Entscheidend ist also, ob die Körperverletzung besonders gefährlich begangen wurde, etwa mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, gemeinschaftlich oder durch eine lebensgefährdende Behandlung.
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB stellt dagegen auf besonders gravierende Tatfolgen ab. Dazu zählen beispielsweise der Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, des Sprechvermögens, der Fortpflanzungsfähigkeit, der Verlust oder die dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körperglieds, eine dauerhafte erhebliche Entstellung, Lähmung oder geistige Krankheit.
Für die Verteidigung ist diese Abgrenzung entscheidend. Häufig kann es darum gehen, ob tatsächlich eine gefährliche Begehungsweise vorlag, ob eine schwere Folge kausal auf die Tat zurückzuführen ist oder ob dem Beschuldigten diese Folge subjektiv zugerechnet werden kann.
Schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB stellt dagegen auf besonders gravierende Tatfolgen ab. Dazu zählen beispielsweise der Verlust des Sehvermögens, des Gehörs, des Sprechvermögens, der Fortpflanzungsfähigkeit, der Verlust oder die dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körperglieds, eine dauerhafte erhebliche Entstellung, Lähmung oder geistige Krankheit. Der Strafrahmen ist deutlich höher als bei der einfachen Körperverletzung.
Für die Verteidigung ist diese Abgrenzung entscheidend. Häufig kann es darum gehen, ob tatsächlich eine gefährliche Begehungsweise vorlag, ob eine schwere Folge kausal auf die Tat zurückzuführen ist oder ob dem Beschuldigten diese Folge subjektiv zugerechnet werden kann.
Typische Fälle der schweren Körperverletzung sind:
Verlust des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen,
Verlust des Gehörs,
Verlust des Sprechvermögens,
Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit,
Verlust oder dauerhafte Gebrauchsunfähigkeit eines wichtigen Körperglieds,
dauerhafte erhebliche Entstellung,
Lähmung,
geistige Krankheit oder Behinderung.
Bei diesem Vorwurf kommt es in der Verteidigung häufig auf medizinische Gutachten, Kausalitätsfragen und die subjektive Vorwerfbarkeit an. Nicht jede schwere Verletzungsfolge führt automatisch zu einer Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. Entscheidend ist, was dem Beschuldigten nachweisbar zur Last gelegt werden kann.
Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
Die Körperverletzung mit Todesfolge gehört zu den schwersten Körperverletzungsdelikten. Sie liegt vor, wenn durch eine Körperverletzung der Tod der verletzten Person verursacht wird.
Der Strafrahmen beginnt grundsätzlich bei einer Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren. In minder schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren verhängt werden.
Bei einer Körperverletzung mit Todesfolge steht für die Verteidigung besonders im Mittelpunkt, ob der Tod tatsächlich kausal und zurechenbar auf die Körperverletzung zurückzuführen ist. Häufig spielen rechtsmedizinische Gutachten, Zeugenaussagen, Vorerkrankungen, alternative Geschehensabläufe und Fragen der Vorhersehbarkeit eine entscheidende Rolle.
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 StGB
Die Misshandlung von Schutzbefohlenen betrifft insbesondere Fälle, in denen Kinder, Jugendliche, pflegebedürftige oder wehrlose Personen misshandelt werden. Der Vorwurf wiegt regelmäßig schwer, weil der Gesetzgeber Personen schützen will, die in besonderer Weise abhängig oder schutzbedürftig sind.
In der Praxis geht es häufig um Vorwürfe innerhalb der Familie, in Pflegeverhältnissen, Betreuungseinrichtungen, Schulen, Kindergärten oder Arbeitsverhältnissen. Gerade in diesen Verfahren ist eine sorgfältige Analyse der Aussage- und Beweislage entscheidend, da emotionale Belastungen, familiäre Konflikte und Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen eine große Rolle spielen können.
Beteiligung an einer Schlägerei nach § 231 StGB
Auch die Beteiligung an einer Schlägerei kann strafbar sein. Der Tatbestand des § 231 StGB erfasst Fälle, in denen sich mehrere Personen an einer körperlichen Auseinandersetzung beteiligen und dadurch der Tod eines Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht wird.
Typische Konstellationen sind Auseinandersetzungen:
in Bars oder Diskotheken,
auf öffentlichen Plätzen,
bei Fußballspielen,
auf Volksfesten,
im Straßenverkehr,
im privaten Umfeld.
Besonders problematisch ist, dass nicht immer nachgewiesen werden muss, wer die schwere Folge unmittelbar verursacht hat. Schon die Beteiligung an der Schlägerei kann strafrechtlich relevant sein. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung, welche Rolle der Beschuldigte tatsächlich hatte und ob eine strafbare Beteiligung nachweisbar ist.
Aussetzung nach § 221 StGB
Auch die Aussetzung nach § 221 StGB gehört zu den Delikten, die die körperliche Unversehrtheit und das Leben schützen. Eine Strafbarkeit kann etwa in Betracht kommen, wenn eine hilflose Person in eine gefährliche Lage gebracht oder in einer solchen Lage im Stich gelassen wird.
Beispiele können das Zurücklassen einer hilfsbedürftigen Person in Kälte, Gefahr oder ohne notwendige Versorgung sein. Ob der Tatbestand erfüllt ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Für die Verteidigung sind insbesondere die konkrete Gefahrenlage, die Hilflosigkeit der betroffenen Person und die Verantwortlichkeit des Beschuldigten zu prüfen.
Verteidigung bei Körperverletzung: Welche Chancen bestehen?
Die Verteidigungsmöglichkeiten bei Körperverletzung hängen stark vom konkreten Tatvorwurf und von der Beweislage ab. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft unter anderem:
Liegt überhaupt eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne vor?
Gibt es ausreichende Beweise für die Täterschaft?
Sind Zeugenaussagen widersprüchlich oder unzuverlässig?
War der Beschuldigte möglicherweise in Notwehr?
Wurde die Tat provoziert?
Fehlt es am Vorsatz?
Kommt nur fahrlässiges Verhalten in Betracht?
Ist eine Einstellung des Verfahrens möglich?
Ist der Strafantrag wirksam gestellt worden?
Besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung?
Kann die Qualifikation zur gefährlichen oder schweren Körperverletzung angegriffen werden?
Gerade bei Körperverletzungsdelikten gibt es häufig Verteidigungsansätze. Viele Verfahren können bereits im Ermittlungsverfahren beeinflusst werden, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.
Notwehr bei Körperverletzung
Nicht jede Körperverletzung ist rechtswidrig. Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, kann durch Notwehr gerechtfertigt sein. Die Notwehr ist in § 32 StGB geregelt.
In Körperverletzungsverfahren spielt Notwehr häufig eine zentrale Rolle. Das gilt insbesondere bei wechselseitigen Auseinandersetzungen, Schlägereien, Bedrohungssituationen oder spontanen Eskalationen.
Für die Verteidigung ist entscheidend, ob ein gegenwärtiger Angriff vorlag, ob die Verteidigung erforderlich war und ob die Verteidigungshandlung geboten war. Auch eine mögliche Notwehrüberschreitung kann relevant werden.
Aussage bei der Polizei wegen Körperverletzung: Was tun?
Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten oder Ihnen eine Körperverletzung vorgeworfen wird, sollten Sie zunächst schweigen und anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei auszusagen. Eine Aussage ohne Akteneinsicht ist riskant, weil Sie nicht wissen, welche Beweise, Zeugenaussagen oder ärztlichen Unterlagen bereits vorliegen.
Ein Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, die Beweislage prüfen und anschließend entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Häufig ist es besser, zunächst keine Angaben zur Sache zu machen.
Akteneinsicht durch den Anwalt für Strafrecht
Eine wirksame Verteidigung beginnt mit der Akteneinsicht. Erst nach Auswertung der Ermittlungsakte lässt sich beurteilen, welche Vorwürfe konkret erhoben werden und welche Beweise die Staatsanwaltschaft gegen den Beschuldigten hat.
Die Ermittlungsakte enthält häufig:
Strafanzeige,
Zeugenaussagen,
polizeiliche Vermerke,
ärztliche Atteste,
Lichtbilder,
Videoaufnahmen,
Gutachten,
Angaben des angeblichen Opfers,
Angaben weiterer Beteiligter.
Auf dieser Grundlage kann eine zielgerichtete Verteidigungsstrategie entwickelt werden. In vielen Fällen kann bereits durch eine schriftliche Stellungnahme auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden.
Einstellung des Verfahrens bei Körperverletzung
Nicht jedes Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung endet mit einer Anklage oder Verurteilung. Je nach Sachlage kann eine Einstellung in Betracht kommen.
Möglich sind unter anderem:
Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts,
Einstellung wegen geringer Schuld,
Einstellung gegen Auflagen oder Weisungen,
Verweisung auf den Privatklageweg,
Einstellung nach erfolgreicher Verteidigung gegen einzelne Tatvorwürfe.
Ob eine Einstellung realistisch ist, hängt von der Schwere des Vorwurfs, der Beweislage, möglichen Vorstrafen, dem Verhalten des Beschuldigten und dem Interesse der Staatsanwaltschaft an der Strafverfolgung ab.
Warum ein Fachanwalt für Strafrecht bei Körperverletzung wichtig ist
Körperverletzungsdelikte gehören zu den häufigsten Vorwürfen im Strafrecht. Gleichzeitig können sie erhebliche Folgen haben: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Eintragung im Führungszeugnis, berufliche Konsequenzen und persönliche Belastungen.
Ein spezialisierter Fachanwalt für Strafrecht kennt die typischen Verteidigungsansätze bei Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, schwerer Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge. Entscheidend ist häufig, frühzeitig Einfluss auf das Verfahren zu nehmen und Fehler in der Anfangsphase zu vermeiden.
Häufige Fragen (FAQ) zur Körperverletzung
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Eine Körperverletzung liegt vor, wenn eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Auch vergleichsweise kurze körperliche Einwirkungen können strafbar sein, wenn sie das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigen.
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Bei einfacher Körperverletzung droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die konkrete Strafe hängt von der Schwere der Tat, der Verletzung, der Beweislage und möglichen Vorstrafen ab.
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Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat auf besonders gefährliche Weise begangen wird, etwa mit einer Waffe, einem gefährlichen Werkzeug, gemeinschaftlich mit einer anderen Person oder durch eine lebensgefährdende Behandlung.
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Bei gefährlicher Körperverletzung droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wegen des hohen Strafrahmens sollte frühzeitig ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet werden.
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Die gefährliche Körperverletzung betrifft die besonders gefährliche Art der Tatbegehung. Die schwere Körperverletzung betrifft besonders gravierende Tatfolgen, etwa den Verlust des Sehvermögens, eine dauerhafte Entstellung oder eine Lähmung.
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Nein. Als Beschuldigter sollten Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussage bei der Polizei machen. Ein Strafverteidiger kann zunächst Akteneinsicht beantragen und danach eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.
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Ja, eine Einstellung ist je nach Einzelfall möglich. Entscheidend sind unter anderem die Beweislage, die Schwere der Verletzung, mögliche Vorstrafen, ein etwaiger Strafantrag und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung.
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Ja. Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, kann durch Notwehr gerechtfertigt sein. Ob Notwehr vorliegt, muss im Einzelfall genau geprüft werden.
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