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Ablauf eines Strafverfahrens
Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE
Strafverteidigung
Bonn
Übersicht Strafverfahren
Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE
Unsere Leistung als Strafverteidiger
Verteidigung im Ermittlungsverfahren
________________________________________
Vertretung in der gerichtlichen Hauptverhandlung
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Führung der Rechtsmittel in der Berufung und Revision
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Betreuung in der Strafvollstreckung
Unsere Leistung als Strafverteidiger
▪ Verteidigung im Ermittlungsverfahren
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▪ Vertretung in der gerichtlichen Hauptverhandlung
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▪ Führung der Rechtsmittel in der Berufung und Revision
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▪ Betreuung in der Strafvollstreckung
Das Strafverfahren:
Sie haben Post von der Polizei erhalten? Sie haben eine Anklage erhalten? Ein Angehöriger wurde verhaftet oder steckt in Schwierigkeiten?
Nun möchten Sie wissen und vorbereitet sein, was ein Strafverfahren eigentlich ist. Wie läuft es ab und was erwartet Sie.
Wir geben Ihnen über den Ablauf eines Strafverfahrens einen Überblick und zeigen Ihnen, wie wir als auf Strafrecht und Strafverteidigung spezialisierte Anwälte helfen können, damit Sie mit den erhobenen Vorwürfen möglichst unbeschadet umgehen können.
Was ist ein Strafverfahren
Der Strafprozess ist der rechtliche Ablauf in welchem geprüft wird, ob eine Person eine Straftat begangen hat und falls dies bejaht wird, welche Strafe deswegen verhängt wird.
Das Strafverfahren ist in verschiedene Abschnitte untergliedert. Zu Beginn wird das Ermittlungsverfahren durch Staatsanwaltschaft und Polizei geführt, bei Anklageerhebung folgt hierauf das gerichtliche Hauptverfahren. Ist das Gerichtsverfahren abgeschlossen und es wurde eine Strafe ausgesprochen, folgt das Strafvollstreckungsverfahren.
Während des Strafverfahrens wird also stets geprüft, ob der Beschuldigte strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.
Wie sollte reagiert werden, wenn eine Anklage oder ein Strafbefehl eingegangen ist?
Was ist zu tun, wenn bereits ein Gerichtstermin bestimmt wurde?
Welche Möglichkeiten gibt es gegen ein Strafurteil vorzugehen?
Wie kann Ihnen ein Rechtsanwalt als Strafverteidiger helfen?
Ermittlungsverfahren
Sobald die Ermittlungsbehörden Kenntnis vom Verdacht einer Straftat haben, etwa durch eine Anzeige, und ein Anfangsverdacht nach § 152 Abs.2 StPO vorliegt, sind sie verpflichtet, dem Sachverhalt nachzugehen. Dies nennt man Legalitätsprinzip.
Der Lebenssachverhalt, ob eine Straftat vorliegt, wird nun untersucht. Es werden Zeugen befragt, Spuren gesichert und weitere Ermittlungen wie Durchsuchungen unternommen.
Im Ermittlungsverfahren kann auch der Beschuldigte zur Sache vernommen werden. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat suchen. Machen Sie auf keinen Fall unüberlegt und vorschnell eine Aussage, auch nicht wenn die Polizei Sie dazu drängen sollte. Es ist immer besser erst das Recht auf Akteneinsicht auszuüben und sich gegebenfalls dann über den eigenen Anwalt zu äußern. Auf diese Weise müssen Sie auch nicht selbst mit der Polizei sprechen.
Wir als Strafverteidiger werden
Die rechtliche Bewertung von Polizei und Staatsanwaltschaft überprüfen und angreifen
Gegenargumente anführen und Entlastungszeugen benennen
Gegebenfalls eine entlastende Einlassung zur Sache abgeben
Bei Untersuchungshaft, Haftprüfung und Haftbeschwerde beantragen
Immer auf die Einstellung des Verfahrens bedacht sein
Wenn die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen für abgeschlossen hält, sind zwei Optionen möglich:
Einstellung des Verfahrens, wobei es hier drei verschiedene Möglichkeiten der Einstellung gibt:
Einstellung nach § 170 Abs.2 StPO. Für die Staatsanwaltschaft hat sich letztlich kein belastbarer Tatverdacht zu einer Straftat ergeben. Der “Freispruch” im Ermittlungsverfahren.
Die Einstellung nach § 153 StPO stellt eine weitere Beendigungsmöglichkeit dar, wenn die Schuld sich als gering darstellt.
Weiter kann nach § 153a StPO eingestellt werden. Hier wird eine Geldzahlung, meist an die Staatskasse oder eine geimeinnützige Organisation, zur Auflage für eine endgültige Einstellung gemacht.
Allen Einstellungsarten ist gemein, dass eine Einstellung keine Verurteilung darstellt. Es gilt daher weiter die Unschuldsvermutung. Bei Einstellung gilt man als nicht vorbestraft und es erfolgen keine Eintragungen in das Bundeszentralregister.
oder
Es wird Anklage erhoben. Wenn die Staatsanwaltschaft überzeugt ist, dass genügend Beweise für die Begehung der Straftat vorliegen, wird Anklage erhoben. Die Anklageschrift geht von der Staatsanwaltschaft an das Gericht.
In der Anklageschrift sind die Straftatbestände sowie die aus Sicht der Staatsanwaltschaft vorhandenen Beweismittel für die Straftat verzeichnet.
In einem Zwischenverfahren prüft das Gericht nun die Anklagevorwürfe anhand des Inhalts der Strafakte vorab, ob es ebenfalls eine Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung sieht. Der Angeklagte kann Stellung nehmen.
Hält das Gericht nach Prüfung eine Verurteilung für möglich, lässt es die Anklage zum Hauptverfahren, dem Gerichtsprozess, zu und beraumt einen Verhandlungstermin an.
Hauptverfahren – Ablauf einer Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung findet am zuständigen Gericht statt. Die Verhandlungen sind, außer bei Jugendlichen, öffentlich.
An der Hauptverhandlung nehmen natürlich der oder die Richter, ein Vertreter der Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und falls er einen hat, dessen Verteidiger teil.
Im Zuge der Hauptverhandlung wird die Anklage verhandelt und hierzu führt das Gericht die sogenannte Beweisaufnahme durch. Es gilt der sogenannte Unmittelbarkeitsgrundsatz, das bedeutet, dass alle Gegenstände, die später Bestandteil eines Urteils sind, in der Verhandlung erörtert worden sein müssen.
Es werden Zeugen gehört, falls vorhanden Bilder und Videos in Augenschein genommen, Gutachten präsentiert und sonstige Beweismittel behandelt. Der Angeklagte hat die Möglichkeit sich zu verteidigen. Der Strafverteidiger erfüllt dabei eine wichtige Funktion. Er gewährleistet, dass die Rechte des Angeklagten gewahrt werden und setzt sich in der Beweisaufnahme für die Aspekte des Angeklagten ein.
Nach Schluss der Beweisaufnahme folgen die Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung, in welchen diese jeweils Bilanz zur Beweisaufnahme ziehen und beantragen, ob und wie der Angeklagte aus ihrer Sicht zu bestrafen ist. Hiernach hat der Angeklagte das letzte Wort.
Sodann berät sich das Gericht darüber, welchen Schluss es aus der Verhandlung und der Strafbarkeit des Angeklagten zieht. Dieses Ergebnis wird sodann im Urteil verkündet.
Wir als Strafverteidiger werden
Sich mit Ihnen im Sitzungssaal dem Gericht und den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft stellen
Ihre Rechte als Angeklagter wahren
Die Zeugen befragen. Insbesondere die Belastungszeugen. Wenn es notwendig ist auch hart, um deren Angaben in Zweifel zu ziehen
Beweisanträge zu Ihrer Entlastung stellen
Alle für Sie sprechenden Umstände einbringen
Im Plädoyer Ihre Unschuld deutlich machen oder rechtlich für die Anwendung des mildesten möglichen Strafgesetzes und Strafrahmens argumentieren
Ausgang der Hauptverhandlung
Es sind drei Ausgänge möglich. Wiederum die Einstellung oder es wird ein Urteil mit Freispruch oder ein Urteil mit einer Strafe ausgesprochen.
Einstellung. Auch im Strafprozess im Gerichtssaal kann noch Einstellung erfolgen. Dies geschieht etwa, wenn sich durch die Verhandlung herausstellt, dass sich die Sache weniger schlimm als angeklagt darstellt oder besondere Umstände in der Person des Angeklagten für eine Einstellung streiten.
Freispruch. Hier endet die Hauptverhandlung mit einem Urteil. Durch dieses Urteil wird der Angeklagte jedoch freigesprochen. Das heißt es wird festgestellt, dass er keine Straftat begangen hat und von der Begehung einer Straftat freigesprochen wird. Der ideale Ausgang.
Strafe. Hier endet die Hauptverhandlung mit einem Urteil. Durch das Urteil stellt das Gericht fest, dass sich der Angeklagte einer Straftat schuldig gemacht hat. Das Gericht verhängt deswegen eine Strafe.
Strafen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe und Maßregeln
Endigt die Gerichtsverhandlung, durch eine Verurteilung wegen einer Strafbarkeit sind drei Strafarten möglich: Geldstrafe, Bewährungsstrafe oder Freiheitsstrafe.
Bei Verurteilung zu einer Geldstrafe legt das Gericht einen Geldbetrag fest, den den Angeklagte für seine Tat zu zahlen hat. Dies erfolgt durch eine Tagessatzanzahl in Kombination mit einer Tagessatzhöhe.
Bei einer Bewährungsstrafe wird eine Freiheitsstrafe, also eine Gefängnisstrafe, ausgesprochen. Die Gefängnisstrafe wird aber nicht vollzogen, sondern zur Bewährung ausgesetzt. Dies heißt, dass ein Mehrjahreszeitraum festgesetzt wird, in welchem sich der Angeklagte bewähren muss, sprich in erster Linie keine neuen Straftaten mehr begehen darf. Verstößt er in der Bewährungszeit hiergegen, muss er grundsätzlich ins Gefängnis.
Als härteste Sanktion spricht eine Verurteilung eine Freiheitsstrafe aus. Es wird also ein Zeitraum bestimmt, in welchem der Angeklagte ins Gefängnis muss.
Neben der eigentlichen Strafe kann das Gericht noch Nebenstrafen wie einen Führerscheinentzug oder Maßregeln wie die Unterbringung in einer Drogentherapie nach § 35 BtMG oder § 64 BtMG beschließen.
Rechtsmittel Berufung
Mit der Hauptverhandlung und dem Urteil in der ersten Gerichtsinstanz ist das Strafverfahren aber mitunter noch nicht abgeschlossen. Nach dem Urteil können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung einlegen, wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind.
Das Urteil eines Amtsgerichts ist mit der Berufung nach § 312 StPO anfechtbar. Wird Berufung eingelegt, findet einige Monate später eine weitere Hauptverhandlung statt, in welcher die Sache erneut komplett verhandelt werden kann. Dies geschieht dann durch einen anderen Richter.
Urteile eines Landgerichts sind nichtmit der Berufung anfechtbar. Rechtsmittel ist hier die Revision.
Rechtsmittel Revision
Die Revision ist eine andere Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen. Dabei wird durch ein höheres Gericht, das Oberlandesgericht oder den Bundesgerichtshof, geprüft, ob das vorherige Urteil wegen Verfahrensfehlern oder falscher Rechtsanwendung angefochten werden kann. Grundlagen werden idealerweise bereits in der Vorinstanz gelegt.
Die Revision unterscheidet sich von der Berufung. Das Rechtsmittel ist gegen erstinstanzliche Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts sowie gegen Berufungsurteile des Landgerichts einzulegen. Es kann aber auch eine sogenannte Sprungrevision nach § 335 StPO gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts eingelegt werden.
In der Regel ist ein Revisionsverfahren rein schriftlich.
Rechtskraft
Sind alle gerichtlichen Instanzen durchlaufen oder wurde auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Urteil verzichtet, so erwächst das jeweilige Urteil in Rechtskraft.
Dies bedeutet, dass dessen Urteilsausspruch nun feststehend ist. Der Freispruch ist endgültig oder die Verurteilung ist endgültig. In letzterem Fall folgt dann die Strafvollstreckung.
Strafvollstreckung
Ist das Urteil rechtskräftig, wird die daraus folgende Strafe vollstreckt. Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft.
Die Strafe kann in einer Geldzahlung, einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe oder in einer Gefängnisstrafe bestehen.
NOTFALL 0178 33 14 323
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