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Fachanwalt bei Festnahme & Verhaftung in Bonn
Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE
Strafverteidigung
Bonn
Soforthilfe bei Verhaftung und Mitnahme durch die Polizei
Dr. THIÉE | SCHWINDT | THIÉE
Im Falle einer Festnahme & Verhaftung sind wir rund um die Uhr, 24 Stunden für Sie erreichbar.
NOTFALLTELEFON (Auf Handy hier clicken)
Richtig reagieren
▪ Keine Angaben zur Sache
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▪ Dieses Notfalltelefon anrufen
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▪ Keine PIN, Passwörter geben
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▪ Auf Anwalt beharren
Verteidigung
▪ Sofortkontakt zum Mandanten
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▪ Telefonat mit Polizei
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▪ Besuch Mandant Gewahrsam
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▪ Begleitung zum Haftrichter
Schnellanleitung für von Verhaftung & Festnahme betroffene Personen:
Keine Angaben zur Sache
Halten Sie sich eisern daran. Unbedachte, vorschnelle Angaben können Ihnen schaden und Ihr ganzes späteres Verfahren schon jetzt irreparabel negativ beeinflussen. Was vorschnell gesagt wurde, ist nicht mehr zurückzuholen. Geben Sie keine PIN und Passwörter heraus.
Beharren Sie von Anfang an auf Ihrem Recht einen Strafverteidiger hinzuzuziehen gegenüber der Polizei
Ein Anwalt kennt die Situation der Verhaftung und die Abläufe hundertmal besser als Sie. Ein Strafverteidger weiß, worauf es nun akut ankommt, um die Haftsituation zu beenden. Er bespricht sich mit Ihnen und besorgt sich die notwendigen Informationen von Ihnen. Ebenso ist der Verteidiger durch die Kontaktmöglichkeit nach draußen, die Sie in dieser Situation nicht mehr haben, ebenfalls in der Lage weitere Informationen sowie Nachweise gegen eine Inhaftierung zu besorgen. Das sind etwa Arbeitsverträge, Meldebescheinigungen, familiäre Urkunden oder Kautionsbeträge. Verlangen Sie aktiv von der Polizei, dass Ihr Anwalt kontaktiert wird.
Lassen Sie sich nicht von der Polizei beeinflussen
Widerstehen Sie möglichen Sprüchen der Polizei, wie “Wir wollen Ihnen doch nur helfen”, “Ich glaube es wäre besser, wenn Sie etwas sagen würden” oder Anmerkungen wie „Wir kennen den Sachverhalt ohnehin schon – erzählen Sie uns einfach Ihre Version”. Wir als Rechtsanwälte sind auf Ihrer Seite. Die Polizei ist die Kraft, die gegen Sie ermittelt und Sie festgenommen hat. Vergessen Sie also trotz Stresssituation nicht, wer Ihr Freund und wer Ihr möglicher Feind ist.
Warten Sie auf Ihren Anwalt
Sobald wir von Ihrer Verhaftung erfahren haben, beginnen wir uns umgehend, also sofort, zu kümmern. Wir telefonieren mit der Polizei, wo und warum Sie festgenommen wurden. Wir suchen Sie, wenn es möglich ist sofort, also zu jeder Tages- und Nachtzeit im Gewahrsam auf. Wir besorgen uns die notwendigen Informationen von Ihnen und Ihren Angehörigen. Wir beruhigen Sie. Wir tun alles, um die Haftsituation zu beenden.
Verhaftung oder Festnahme – was bedeutet das?
Die Begriffe Verhaftung und Festnahme werden im Alltag häufig gleichbedeutend verwendet. Juristisch besteht jedoch ein Unterschied. Während eine Festnahme die vorläufige Freiheitsentziehung einer Person bezeichnet, erfolgt eine Verhaftung in der Regel aufgrund eines richterlichen Haftbefehls. Für Betroffene macht dies zunächst kaum einen Unterschied: In beiden Fällen wird die Freiheit eingeschränkt und es drohen strafrechtliche Konsequenzen. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten.
Wann darf eine Festnahme erfolgen?
Eine Festnahme ist unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Häufig erfolgt sie aufgrund der schwere des Vorwurfs, wenn ein dringender Tatverdacht besteht und ein Haftgrund wie Fluchtgefahr angenommen wird oder eine Person auf frischer Tat betroffen wird. Auch die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen eine vorläufige Festnahme durchführen. Anschließend entscheidet regelmäßig ein Ermittlungsrichter darüber, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder die betroffene Person wieder freikommt.
Was sollten Sie nach einer Festnahme tun?
Wer festgenommen wird, sollte keine Angaben zur Sache machen. Viele Beschuldigte versuchen, die Situation durch spontane Erklärungen aufzuklären. Solche Aussagen können später jedoch gegen sie verwendet werden. Sie haben das Recht zu schweigen und einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Von diesem Recht sollten Sie Gebrauch machen, bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern.
Welche Rechte haben Festgenommene?
Auch nach einer Festnahme gelten rechtsstaatliche Grundsätze. Beschuldigte müssen über ihre Rechte belehrt werden. Sie dürfen einen Strafverteidiger kontaktieren und müssen sich nicht selbst belasten. Ob die Festnahme rechtmäßig erfolgt ist und die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft tatsächlich vorliegen, sollte sorgfältig geprüft werden. Eine frühzeitige Verteidigung kann entscheidend für den weiteren Verlauf des Strafverfahrens sein.
Ablauf von der Festnahme bis zur möglichen Vorführung zum Haftrichter:
Am Anfang steht immer die Mitnahme durch Polizei, Bundespolizei oder Zoll. Der Betroffene wird der jeweiligen Dienststelle zugeführt, wie dem Polizeipräsidium. Dort wird der Betroffene zunächst im Gewahrsam, sprich einer Gefangenenzelle, untergebracht.
Die ermittelnden Polizeibeamten tragen währenddessen die bis dahin vorliegenden Ermittlungsergabnisse wie Zeugenangaben, Tatortspuren oder sichergestellte Mobiltelefone zusammen und erstatten dem ermittlungsführenden Staatsanwalt Bericht.
Die Staatsanwaltschaft ist der Polizei übergeordnet, prüft die Vorwürfe sowie das Vorliegen von Haftgründen und es ist die Staatsanwaltschaft, die entscheidet, ob der Erlass eines Haftbefehls beantragt wird. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehls, so übermittelt sie diesen an den zuständigen Ermittlungsrichter, auch Haftrichter genannt, am Amtsgericht.
Der Haftrichter lässt den Beschuldigten nun vorführen. Das heißt, es findet eine Verhandlung mit persönlicher Anwesenheit vor dem Richter statt, in welcher der Beschuldigte Gelegenheit bekommt gegen den Antrag der Staatsanwaltschaft und die damit vorgebrachten Haftgründe vorzutragen.
Zu Ende der Vorführung trifft der Ermittlungsrichter dann die Entscheidung, ob er den beantragten Haftbefehl erlässt oder nicht oder den Haftbefehl zwar erlässt, den Beschuldigten aber gleichzeitig gegen Auflagen wie wöchentlicher Meldung bei der Polizei, Hinterlegung einer Kaution oder Abgabe der Reisepapiere, verschont.
Die Mitwirkung eines Strafverteidigers ist hier also für den Beschuldigten essentiell. Dieser kennt die Haftgründe und weiß, was man gegen diese vorbringen kann. Denn nur, wenn der Ermittlungsrichter Haftgründe annimmt, kann auch tatsächlich Untersuchungshaft angeordnet werden.
Pflichtverteidiger & Notwendige Verteidigung
Das Gesetz schreibt die Teilnahme eines Verteidigers bei Vorführung vor den Haftrichter zwingend vor.
Der Beschuldigte hat hier die Möglichkeit einen Strafverteidiger als Pflichtverteidiger selbst auszuwählen. Das sollten Sie tun. Sie brauchen nur anzugeben, dass Sie von uns verteidigt werden möchten und der Ermittlungsrichter wird uns verständigen.
Wenn Sie erst nach einer Vorführung von uns erfahren haben und Ihnen das Gericht einen Pflichtverteidiger beigeordnet hat, mit welchem Sie nicht zufrieden sind, dann haben Sie nach § 143a StPO zumeist die Möglichkeit den Pflichtverteidiger zu wechseln. Kontaktieren Sie uns also innerhalb dieser Frist umgehend oder lassen Sie uns durch Ihre Angehörigen kontaktieren. Wir werden Sie dann nach Möglichkeit aufsuchen und den Wechsel Ihrer Pflichtverteidigung in die Wege leiten.
Strafverteidigung nach einer Verhaftung oder Festnahme
Eine Verhaftung oder Festnahme bedeutet also nicht automatisch eine Verurteilung. Bereits zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens werden aber wichtige Weichen gestellt. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung, kümmert sich um Akteneinsicht und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, die Rechte des Beschuldigten konsequent zu wahren und eine möglichst günstige Lösung im Strafverfahren zu erreichen.
Häufige Fragen (FAQ) bei Verhaftung & Festnahme:
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Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig gleichbedeutend verwendet. Juristisch bezeichnet die Festnahme die vorläufige Freiheitsentziehung einer Person, während eine Verhaftung regelmäßig auf einem richterlichen Haftbefehl beruht. In beiden Fällen sollten Betroffene ihre Rechte kennen und frühzeitig einen Strafverteidiger kontaktieren.
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Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen und müssen sich nicht selbst belasten. Bevor Sie Angaben zur Sache machen, sollte zunächst die Ermittlungsakte eingesehen und der Tatvorwurf geprüft werden.
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Eine vorläufige Festnahme darf nicht unbegrenzt andauern. Soll die Freiheitsentziehung fortgesetzt werden, muss die festgenommene Person grundsätzlich spätestens am Tag nach der Festnahme einem Richter vorgeführt werden. Dieser entscheidet, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder die Person wieder freikommt.
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Eine Festnahme ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafprozessordnung zulässig, etwa wenn eine Person auf frischer Tat betroffen wird oder die Voraussetzungen für eine vorläufige Festnahme vorliegen. Ob die Festnahme rechtmäßig war, sollte im Einzelfall geprüft werden.
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Ja. Das dürfen Sie sogar schon während der Festnahme. Dies sollten Sie sofort nachdem Sie Kontakt mit der Polizei gehabt haben, auch tun. Jeder Beschuldigte hat das Recht, einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Von diesem Recht sollte möglichst früh Gebrauch gemacht werden, damit bereits im Ermittlungsverfahren die richtigen Weichen gestellt werden können.
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Vermeiden Sie spontane Erklärungen oder Rechtfertigungen gegenüber Polizei oder anderen Beteiligten. Auch scheinbar entlastende Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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